Bewohner von Burg und Schloss Dill

Bewohner von Burg und Schloss Dill

Bewohner von Burg und Schloss Dill, nach der Teilung 1223, die Zerstörung 1697, der Verkauf 1804.                      (4)  =  4   im Plan       Die Nummern in der Beschreibung entsprechen den Nummern im Stammbaum.

Als die alte Grafschaft Sponheim um 1223 in eine – vom Rhein her gesehen –  vordere und hintere Grafschaft geteilt wurde, wohnte (1) Graf Johann I., der die hintere Grafschaft übernahm, auf der Starkenburg, während sein Bruder (2) Simon I., der Herr der vorderen Grafschaft, auf der Kauzenburg über Bad Kreuznach saß.

Dill und Sponheim waren also keine herrschaftlichen Residenzen mehr, im Gegensatz zu Sponheim blieb jedoch Dill weiterhin ein bevorzugter Wohnsitz einzelner Grafensöhne und Grafenbrüder.

Als erster Angehöriger der Familie Sponheim wohnte nach der Teilung der Grafschaft (3) Eberhard von Sponheim-Kreuznach, ein Sohn von (2) Simon I. der auf der Kauzenburg regierte, auf der Burg Dill, wo er 1303 gestorben ist.

Von 1330-1340 bewohnte (4) Graf Walram, ein Sohn des auf der Burg Kastellaun regierenden Grafen (5) Simon II., für 10 Jahre auf der Burg, von dort aus hat er den Hunsrücker Teil, die späteren Ämter Kirchberg und Kastellaun verwaltet.  Wenige Jahre später (1346) heiratet seine Tochter (6) Elisabeth den Junggrafen (7) Johann IV, aus dem Starkenburger Zweig, die Hochzeit wurde in Dill gefeiert, das war ein glanzvoller Höhepunkt in der tausendjährigen Geschichte der Burg,  sie bewohnten für 52 Jahre das viergeschossige Schloss auf der Oberburg, das Wahrscheinlich vom Vater der Braut (4) Graf Walram in seiner Amtszeit von 1330-1340 erbaut worden war, also nicht aus der ältesten Zeit der Burg stammt.

Auf der Niederburg wohnte von 1323 bis zu seinem Tod 1335 der dem geistlichen Stande angehörende Sohn von (8) Graf Johann II., von Sponheim-Starkenburg mit Namen Panthaleon der Domherr in Straßburg war, er bewohnte das Haus auf der alten Pforte an der Niederburg.

Das gleiche Haus bewohnte nach ihm der jüngere Bruder des im Hintersponheim regierenden Johann III. (9)Gottfried mit Namen, der ebenfalls dem geistlichen Stande angehörte und nacheinander Kanonikus in Köln, Domherr und Chorbischof in Trier gewesen war. Er ist 1396 in Dill gestorben.

1329 ist die Burg belagert, (10) mit Wurfgeschossen bombardiert und schließlich von den Kriegern des Erzbischof Balduin von Trier eingenommen worden. Seit 1338 war die gesamte Burg kurtrierisches Lehen.

Der letzte Graf von Sponheim-Starkenburg, erbte 1417 die vordere Grafschaft. (11) Graf Johann V., regierte für 20 Jahre, von 1417-1437 die wiedervereinigte Grafschaft Sponheim. Er residierte auf der Grevenburg über Trarbach, dem Hauptort der hinteren Grafschaft. Graf Johann V., gewährte den Bewohnern vom Tal Dill, d.h. der Siedlung, die sich am Südhang der Burg entwickelt hatte am 08.01.1427 die Stadtrechte, ein Freiheitsbrief wurde erteilt, die Leibeigenschaft der Bürger wurde abgeschafft. Der Ort durfte Wochen- und zwei Jahrmärkte abhalten. Es wurde ein eigenes Amt eingerichtet, der Vorsitzende war ein Amtmann er residierte im Schloss in der Oberburg. Nach der Zerstörung der Burg 1697 durch die Franzosen, wurde 1708 ein eigenes Amtshaus für die Verwaltung gebaut.

1804, in der Französischen Besatzungszeit von (1798-1814), wurde die komplette Burganlage mit den darauf stehenden Gebäuden, als französisches Nationaleigentum angesehen und versteigert. Zwei Käufer aus Kirchberg veräußerten die Gebäude auf der Burg zum Abriss, an interessierte Bürger aus Dill und Umgebung. So kam es, dass auch das Amtshaus 1804 wieder auf Abriss verkauft wurde. Die Oberburg mit dem ruinösen Schloss wurde an den Förster Groh verkauft, von seinen Söhnen erwarb sie 1853 der Lehrer Jakob Röhrig. Das Kellergewölbe ist erst 1840 eingestürzt. Das Mauerwerk der Vorburgen rund um die Burg ist in dieser Zeit dem Diller Häuserbau zum Opfer gefallen.

1437 starb Johann V. der letzte Graf von Sponheim, er wurde in Trarbach bestattet. Gemäß einer Vereinbarung übernahm (12) Graf Friedrich III. von Veldenz als Graf zu Sponheim und Markgraf Jakob I., von Baden als Graf zu Sponheim, das Erbe. Durch die Vererbung von Sponheim, Veldenz und den Pfälzischen Anteilen entstand ein neues großes Territorium das Fürstentum Pfalz-Simmern-Zweibrücken im Heiligen Römischen Reich.